Lange hat die große Koalition über die von der Branche geforderten Änderungen im EEG diskutiert. Nun sind endlich Taten gefolgt (Stand Ende Mai 2020).
In der öffentlichen Diskussion fanden vor allem die überfällige Abschaffung des 52-Gigawatt-Solardeckels Beachtung, sowie auch die Regelung der Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung.
Zu den für die Anlagenzertifizierung besonders relevanten Änderungen gehört unter anderem die Fristverlängerung für die als bestehend anzusehenden Bestandsanlagen, die gemäß der Übergangsregelung noch nach BDEW zertifiziert werden dürfen. Die Frist für die Inbetriebnahme wurde um 6 Monate verlängert von 30.6.2020 auf 31.12.2020.
Die Fristverlängerung wurde vor allem begründet mit den Verzögerungen aufgrund der aktuellen Corona / Covid-19 Pandemie.