Bundesrat:
Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV)
Die neue Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) ist als Bundesdrucksache 350/17 erschienen. Mit dieser Verordnung werden die bis zum 30. Juni 2017 befristeten Vorgaben zum Nachweis der technischen Anforderungen der Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) abgelöst, sodass keine Regelungslücke entsteht. Die neue Verordnung greift die bisherige Praxis auf, die Konformität von Erzeugungsanlagen mit den in den technischen Regelwerken geforderten elektrotechnischen Eigenschaften nachzuweisen. Durch die technologieneutrale Formulierung der Verordnung wird klargestellt, dass sich die Anforderungen grundsätzlich auf alle Technologien beziehen (neben Windparks und Solarparks z.B. auch Speicher und Synchronmaschinen). Lediglich Anlagen, die an die Niederspannungsebene angeschlossen werden, werden von bestimmten Zertifizierungspflichten ausgenommen. Mit der neuen Verordnung soll das bisherige Sicherheitsniveau der elektrischen Energieversorgung auch zukünftig gewährleistet bleiben durch Nachweispflichten für die Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen im Sinne des § 19 des Energiewirtschaftsgesetzes. Dazu dienen auch Überprüfungen von Energieanlagen durch unabhängige Stellen. Als Rechtsfolge bei Nichterfüllung müssen die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen die endgültige Betriebserlaubnis verweigern, wenn der anschlussbegehrende Betreiber einer Erzeugungsanlage diese Anforderung nicht einhält.