Insbesondere im Bereich kleinerer Anschlussleistungen haben viele Planer bisher nach Niederspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4105 gearbeitet. Im Zuge der Einführung der VDE-AR-N 4110 im Jahr 2018 sind Erzeugungsleistungen ab 135 kW nun nach Mittelspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4110 zu errichten. Bei kundenseitgem Mittelspannungsanschluss wird dann auch eine Anlagenzertifizierung erforderlich. In der Anlagenzertifizierung wird unter anderem überprüft, ob das Schutzkonzept im Projekt die Anforderungen erfüllt.
Die Anforderung wird insbesondere in den Kapiteln 10.3.3, 10.3.5, 10.3.6 und Anhang D.8 in VDE 4110 genau beschrieben. Einen „NA-Schutz“ wie in 4105 gibt es in der 4110 zum Beispiel nicht, sondern einen übergeordneten Entkupplungsschutz und einen Entkupplungsschutz an den EZE (oder zwischengelagerter Schutz). Der übergeordnete Entkupplungsschutz ist normalerweise am NAP auf Mittelspannungsseite zu realisieren (Ausnahmen vorhanden).
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