Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) haben nun (im September 2024) klargestellt, dass die neuen Leistungsgrenzen von 270 kW und 500 kW aus der neuen NELEV auch rückwirkend anwendbar sind. Diese Frage wurde innerhalb der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV 3.0 aus 2024) nicht eindeutig geklärt.

In Form einer Gesetzes-Verordnung regelt die NELEV in §2 Abs(4) die neuen Grenzwerte der Einspeiseleistung bis 270 kW und kumulierte installierte Leistung bis 500 kW, die von der Nachweispflicht über ein Anlagenzertifikat ausgenommen sind. Die Richtlinien (VDE, FGW) wurden zwar noch nicht zeitgleich aktualisiert, aber dies ist bereits in Planung.

Die vollständige Begründung kann auf der VDE-Seite zur NELEV nachgelesen werden. Dort findet man auch den zugehörigen FNN-Hinweis „​​Vereinfachter Anschluss und Nachweis von Erzeugungsanlagen und Speichern mit Netzanschluss in der Mittel- und Hochspannung​“. EZA mit installierter Leistung bis 500 kW und Einspeisung bis 270 kW benötigen demnach unter bestimmten Umständen kein Anlagenzertifikat mehr. Auf Seite 34 im FNN-Hinweis finden Sie eine entsprechende Entscheidungshilfe.

Optional haben diese Anlagen ein Wahlrecht auf die bisherige Regelung mit Anlagenzertifizierung. Netz-Ing wird weiterhin die Anlagenzertifizierung anbieten. Kontaktieren Sie uns dazu gerne über die Kontakt-Seite und ggf. mit dem Antragsformular.