WIND-KRAFT-Journal & Natürliche Energien:

NETZ-ING fordert Überarbeitung der dezentralen Schutzeinstellungen

Auszug aus der aktuellen Ausgabe des Windkraft-Journals 05/2016: Die Regelung unter EnWG §20 „Zugang zu den Energieversorgungsnetzen“ ist sehr weit auslegbar. Damit konnten die Netzbetreiber das Schutzsystem und den Entkopplungsschutz in den Übergabestationen festlegen. Das berechtigte Interesse der Netzbetreiber an einem sicheren und störungsfreien Netzbetrieb darf allerdings den Netzzugang für EEG-Anlagen nicht unnötig erschweren.

Leider fordern die aktuellen Richtlinien ein Wegschalten des Hauptschalters an Übergabestationen im Mittelspannungsnetz. Die Wiederzuschaltung muss für jede Anlage manuell vom Schaltmeister vor Ort durchgeführt werden. Abgesehen vom Bedarf einer Notstromversorgung für diesen Vorgang, ist dies bei einem größeren Ausfall mit hunderten und tausenden dezentralen Anlagen überall in der Landschaft nicht kurzfristig machbar. Die zugehörige Richtlinie sollte dringend überarbeitet, und alte Anlagen bei nächster Schutzprüfung umgestellt werden. Der Unterspannungsschutz U< sowie der Frequenzschutz f< f> sollte an den kleinen dezentralen nicht ferngesteuerten Übergabestationen entfallen. Diese Funktion ist in den EEG Anlagen schon umgesetzt und per Prüfprotokoll bei jeder Inbetriebnahme belegt.

Dieses Vorgehen wurde auch von einigen Netzmeistern schon so umgesetzt. Alternativ könnte der U< Schutz auch mit einer Stromverknüpfung blockiert werden.