Die neue TAR Mittelspannung VDE-AR-N 4110 ist nun mit Ausgabestand 2018-11 erschienen.
Die Vorabversion wurde bereits am 17.05.2018 veröffentlicht, stand aber unter dem Vorbehalt der Notifizierung durch die Europäische Kommission. Dabei gab es keine Stellungnahmen oder Einwände seitens der EU-Kommission oder der Mitgliedsstaaten. Aus dem Notifizierungsprozess ergeben sich demnach keine Änderungen an der am 17.05.2018 veröffentlichten Vorabversion.
Die Anwendungsregel 4110 (Mittelspannung) ist erhältlich im Online-Bereich des VDE-Verlages.
Ebenso erschienen ist die aktualisierte Anwendungsregel 4120 (Hochspannung).
Und Anwendungsregel 4105 (Niederspannung).
Der Anwendungsbeginn der VDE-4110 ist der 01.11.2018.
Als Übergangsfrist darf bis zum 26.04.2019 das zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser VDE-Anwendungsregel gültige Regelwerk angewendet werden (BDEW Mittelspannungsrichtlinie). Ausserdem sind die Fristen des NC RfG (Artikel 4, Abs. 2 und Artikel 72), des NC DCC (Artikel 4, Abs. 2 und Artikel 59) sowie nationale Festlegungen zu beachten.
Zur praktischen Umsetzbarkeit dieser Frist, und um Nachrüstungen zu vermeiden, wird als Stichtag voraussichtlich nicht das Inbetriebnahmedatum gelten, sondern das Datum der Bau-/BImSch-Genehmigung. Dies ist noch durch eine bevorstehende Änderung im Energiewirtschaftsgesetz zu klären.