Erzeugungsanlagen mit Prototypenstatus nach VDE 4110 Kap. 12 benötigen zur Inbetriebnahme noch kein Anlagenzertifikat. Dies kann später nachgereicht werden, bis zu 1 Jahr nachdem das zugehörige Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit (EZE) vorliegt, siehe auch hier:
Prototypen, Pilotanlagen und Fristen
Um dem Netzbetreiber trotzdem eine netztechnische Bewertung vor der Inbetriebnahme zu ermöglichen, wird in VDE 4110 gefordert, dass folgende Unterlagen einzureichen sind:
- Prototypenbestätigung der EZE vom Einheitenzertifizierer (vom Hersteller)
- Datenblatt der elektrischen Eigenschaften der EZE (vom Hersteller oder als Teil der Prototypenbestätigung)
- Abschätzung der elektrischen Eigenschaften der EZE Erzeugungseinheit (vom Hersteller oder als Teil der Prototypenbestätigung)
- Anschlussanmeldung (E.1)
- Datenblatt Erzeugungsanlage (E.8)
- Elektroplanung der Erzeugungsanlage (Lastfluss-Berechnung, Wirkleistungssteuerung, statische Spannungshaltung, Schutzkonzept, Abschätzung der Netzrückwirkung)
Der letzte Punkt „Elektroplanung der Erzeugungsanlage“ für Prototypen führt häufig zu Nachfragen und Klärungsbedarf.
Eine Elektroplanung beinhaltet normalerweise Dokumente wie Schaltplan, Schutzkonzept, Regelungskonzept. Diese Elektroplanung darf nicht vom Zertifizierer erstellt werden, weil es die Akkreditierung mit Blick auf die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle verbietet.
Eine Überprüfung der Elektroplanung (Lastfluss-Berechnung, statische Spannungshaltung P-Q/U-Q, Abschätzung der Netzrückwirkung) findet in der Anlagenzertifizierung statt. Eine vorab-Überprüfung kann zum Beispiel in einem Zwischenbericht zur Anlagenzertifizierung erfolgen.
Einige Netzbetreiber geben in Ihren Technischen Anschlussbedingungen (TAB) weitere Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen und geforderten Prüfpunkten.