Die Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergie an Land waren im Februar 2018 mit Spannung erwartet worden, da auch die Bürgerenergiegesellschaften erstmals nur mit einer BImschG-Genehmigung teilnehmen konnten und somit nicht mehr von der bisherigen Sonderregelung profitierten.
Der durchschnittliche Zuschlagswert lag mit 4,73 ct/kWh über der vorhergehenden Ausschreibungsrunde (3,8 ct/kWh). Bei den Solaranlagen lag der durchschnittliche Zuschlagswert mit 4,33 ct/kWh sogar noch niedriger als bei Windenergie.
Der Preisdruck auf die Branche bleibt damit bestehen, was der Gesetzgeber durch das Ausschreibungsverfahren auch so beabsichtigt.
Immer wichtiger wird es daher die Kosten aller Gewerke zu optimieren und flexibel auf Veränderungen im Projekt zu reagieren.
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